Möglichkeiten durch Samenspende
Gründe für eine Samenspende
Für eine Samenspende gibt es viele verschiedene Gründe. Bei heterosexuellen Paaren kommt die Spende beispielsweise dann in Frage, wenn der Mann unfruchtbar oder nur eingeschränkt zeugungsfähig ist, und bisherige Versuche mit künstlicher Befruchtung keinen Erfolg hatten. Ebenso kann der Grund eine Erbkrankheit des Mannes sein, welche nicht an das Kind weitergegeben werden soll. Aber auch für lesbische Paare, sowie Singles mit Kinderwunsch kann eine Samenspende ein unerlässlicher Schritt auf dem Weg zum eigenen Kind sein. Medizinisch möglich sind Samenspenden seit über 100 Jahren. Dementsprechend hoch ist der Bekanntheitsgrad: 97% aller Frauen und 96% aller Männer haben bereits einmal davon gehört.
Offene vs. anonyme Samenspende
Vor der Entscheidung für eine Samenspende stehen oft viele rechtliche Fragen im Raum. Eine der brennendsten Fragen ist dabei vielfach die Frage nach der biologischen Identität. Was passiert, wenn das Spenderkind seinen biologischen Vater kennenlernen möchte, oder andersherum ein Spender sein biologisches Kind? Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der offenen und anonymen Samenspende (manchmal auch YES-Spender und NO-Spender genannt). In Deutschland ist nur die offene Samenspende erlaubt. Grund für die Gesetzgebung in Deutschland ist, dass das Bundesverfassungsgericht das Recht auf die Kenntnis der eigenen Abstammung höher gewichtet als das Recht der Spender auf Anonymität. Im Europäischen Ausland findet man beide Varianten der Gesetzgebung.
Deutschland: Spenderdaten müssen 110 Jahre lang aufbewahrt werden
In Deutschland wurde am 17. Juli 2017 darüber hinaus das Gesetz zur „Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen“ erlassen, welches am 1. Juli 2018 in Kraft trat. Dieses Gesetz besagt, dass die Namen und Daten aller Samenspender in Deutschland im sogenannten Samenspende-Register des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information aufbewahrt werden müssen – und das für 110 Jahre.

Wie werden Spender ausgewählt?
Hiermuss man zunächst die gesetzlichen Mindestanforderungen, sowie die internen Qualitätsstandards der Kinderwunschzentren unterscheiden. Die gesetzlichen Anforderungen unterscheiden sich auch hier wieder je Land. In Deutschland beispielsweise werden nur Spender zwischen 18 und 40 Jahren zugelassen. Dabei müssen Fruchtbarkeit sowie physische und psychische Gesundheit nachgewiesen werden. Ebenso werden chronische oder vererbbare Erkrankungen wie Epilepsie, Herzprobleme, Asthma etc. ausgeschlossen. Zuletzt müssen die Samenspender auf Geschlechtskrankheiten wie HIV, Hepatitis und weitere Infektionen getestet werden. Darüber hinaus erheben viele Kliniken zusätzliche Standards für die Samenspender in ihrem Programm — diese unterscheiden sich wiederum von Klinik zu Klinik.
Gesetzliche Anforderungen an Samenspender in Deutschland
- Alter zwischen 18 und 40
- Nachgewiesene Fruchtbarkeit
- Nachgewiesene physische & psychische Gesundheit
- Keine Geschlechtskrankheiten
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Samenspende: Kosten
Abhängig von der Behandlungsart und der Wahl der Samenbank (deutsch oder dänisch) variieren die Kosten stark. Gerne kann dir deine persönliche Beraterin dir bei der Wahl weiterhelfen.
Über Fertilly
Wir bei Fertilly haben es uns zur Aufgabe gemacht, Paare (homo- und heterosexuell) und Singles auf dem Weg zur Erfüllung ihres Kinderwunsches zu begleiten. Dabei ist es uns wichtig Transparenz im Bereich der Angebote zum Thema Kinderwunsch zu schaffen, Informationen und Wissen zu den Themen Schwangerschaft und Fruchtbarkeit zu vermitteln und Dir und Euch dabei zu helfen, die am besten passende Kinderwunschklinik zu finden. Durch Kooperationen mit erstklassigen Kinderwunschzentren in Deutschland und im Ausland werden Anfragen über Fertilly bevorzugt behandelt. Somit umgehen unsere Patientinnen und Patienten die sonst meist langen Wartezeiten und kommen schneller an ihr Ziel.
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Quellen:
1.Prof. Dr. Wippermann, C. (2015) — https://www.bmfsfj.de/blob/94130/bc0479bf5f54e5d798720b32f9987bf2/kinderlose-frauen-und-maenner-ungewollte-oder-gewollte-kinderlosigkeit-im-lebenslauf-und-nutzung-von-unterstuetzungsangeboten-studie-data.pdf
2.Bundesgesetzblatt, Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen (2017) — https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl117s2513.pdf%27%5D__1559661113027
3. Bundesärztekammer, Richtlinie zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmender assistierten Reproduktion (2018) — https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/RL/Ass-Reproduktion_Richtlinie.pdf