Pu­blished: 1. June 2021 | Up­dated: 19. De­cember 2023 Author: Jo­hanna Kohnen | Re­viewed by Chris­toph Müller-Gun­trum

Mög­lich­keiten durch Sa­men­spende

Gründe für eine Sa­men­spende

Für eine Sa­men­spende gibt es viele ver­schie­dene Gründe. Bei he­te­ro­se­xu­ellen Paaren kommt die Spende bei­spiels­weise dann in Frage, wenn der Mann un­fruchtbar oder nur ein­ge­schränkt zeu­gungs­fähig ist, und bis­he­rige Ver­suche mit künst­li­cher Be­fruch­tung keinen Er­folg hatten. Ebenso kann der Grund eine Erb­krank­heit des Mannes sein, welche nicht an das Kind wei­ter­ge­geben werden soll. Aber auch für les­bi­sche Paare, sowie Sin­gles mit Kin­der­wunsch kann eine Sa­men­spende ein un­er­läss­li­cher Schritt auf dem Weg zum ei­genen Kind sein. Me­di­zi­nisch mög­lich sind Sa­men­spenden seit über 100 Jahren. Dem­entspre­chend hoch ist der Be­kannt­heits­grad: 97% aller Frauen und 96% aller Männer haben be­reits einmal davon ge­hört.

Of­fene vs. an­onyme Sa­men­spende

Vor der Ent­schei­dung für eine Sa­men­spende stehen oft viele recht­liche Fragen im Raum. Eine der bren­nendsten Fragen ist dabei viel­fach die Frage nach der bio­lo­gi­schen Iden­tität. Was pas­siert, wenn das Spen­der­kind seinen bio­lo­gi­schen Vater ken­nen­lernen möchte, oder an­ders­herum ein Spender sein bio­lo­gi­sches Kind?  Grund­sätz­lich un­ter­scheidet man zwi­schen der of­fenen und an­onymen Sa­men­spende (manchmal auch YES-Spender und NO-Spender ge­nannt). In Deutsch­land ist nur die of­fene Sa­men­spende er­laubt. Grund für die Ge­setz­ge­bung in Deutsch­land ist, dass das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt das Recht auf die Kenntnis der ei­genen Ab­stam­mung höher ge­wichtet als das Recht der Spender auf An­ony­mität. Im Eu­ro­päi­schen Aus­land findet man beide Va­ri­anten der Ge­setz­ge­bung.

Deutsch­land: Spen­der­daten müssen 110 Jahre lang auf­be­wahrt werden

In Deutsch­land wurde am 17. Juli 2017 dar­über hinaus das Ge­setz zur „Kenntnis der Ab­stam­mung bei he­te­ro­loger Ver­wen­dung von Samen“ er­lassen, wel­ches am 1. Juli 2018 in Kraft trat. Dieses Ge­setz be­sagt, dass die Namen und Daten aller Sa­men­spender in Deutsch­land im so­ge­nannten Sa­men­spende-Re­gister des Deut­schen In­sti­tuts für Me­di­zi­ni­sche Do­ku­men­ta­tion und In­for­ma­tion auf­be­wahrt werden müssen – und das für 110 Jahre.

 

Fertilly lebsisches schwangeres Paar

Gesetzliche Anforderungen an Samenspender Deutschland

Wie werden Spender aus­ge­wählt?

Hier­muss man zu­nächst die ge­setz­li­chen Min­dest­an­for­de­rungen, sowie die in­ternen Qua­li­täts­stan­dards der Kin­der­wunsch­zen­tren un­ter­scheiden. Die ge­setz­li­chen An­for­de­rungen un­ter­scheiden sich auch hier wieder je Land. In Deutsch­land bei­spiels­weise werden nur Spender zwi­schen 18 und 40 Jahren zu­ge­lassen. Dabei müssen Frucht­bar­keit sowie phy­si­sche und psy­chi­sche Ge­sund­heit nach­ge­wiesen werden. Ebenso werden chro­ni­sche oder ver­erb­bare Er­kran­kungen wie Epi­lepsie, Herz­pro­bleme, Asthma etc. aus­ge­schlossen. Zu­letzt müssen die Sa­men­spender auf Ge­schlechts­krank­heiten wie HIV, He­pa­titis und wei­tere In­fek­tionen ge­testet werden. Dar­über hinaus er­heben viele Kli­niken zu­sätz­liche Stan­dards für die Sa­men­spender in ihrem Pro­gramm — diese un­ter­scheiden sich wie­derum von Klinik zu Klinik.

Ge­setz­liche An­for­de­rungen an Sa­men­spender in Deutsch­land

  • Alter zwi­schen 18 und 40
  • Nach­ge­wie­sene Frucht­bar­keit
  • Nach­ge­wie­sene phy­si­sche & psy­chi­sche Ge­sund­heit
  • Keine Ge­schlechts­krank­heiten

» Sper­mio­gramm — Alles was Du wissen musst

Sa­men­spende: Kosten

Ab­hängig von der Be­hand­lungsart und der Wahl der Sa­men­bank (deutsch oder dä­nisch) va­ri­ieren die Kosten stark. Gerne kann dir deine per­sön­liche Be­ra­terin dir bei der Wahl wei­ter­helfen.

Baby auf Arm

Über Fer­tilly

Wir bei Fer­tilly haben es uns zur Auf­gabe ge­macht, Paare (homo- und he­te­ro­se­xuell) und Sin­gles auf dem Weg zur Er­fül­lung ihres Kin­der­wun­sches zu be­gleiten. Dabei ist es uns wichtig Trans­pa­renz im Be­reich der An­ge­bote zum Thema Kin­der­wunsch zu schaffen, In­for­ma­tionen und Wissen zu den Themen Schwan­ger­schaft und Frucht­bar­keit zu ver­mit­teln und Dir und Euch dabei zu helfen, die am besten pas­sende Kin­der­wunsch­klinik zu finden. Durch Ko­ope­ra­tionen mit erst­klas­sigen Kin­der­wunsch­zen­tren in Deutsch­land und im Aus­land werden An­fragen über Fer­tilly be­vor­zugt be­han­delt. Somit um­gehen un­sere Pa­ti­en­tinnen und Pa­ti­enten die sonst meist langen War­te­zeiten und kommen schneller an ihr Ziel.

Du möch­test Dich weiter über Kin­der­wunsch­zen­tren, Er­folgs­raten und Preise in­for­mieren, melde Dich gerne über diesen Fra­ge­bogen bei uns. Wir be­raten Dich kos­tenlos und un­ver­bind­lich.

Wie läuft die Be­ra­tung ab?

  • Be­ant­worte uns im On­line For­mular erste Fragen um einen Termin zu bu­chen. So können wir im Ge­spräch besser auf Deine Be­dürf­nisse ein­gehen.

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Quellen:

1.Prof. Dr. Wip­per­mann, C. (2015) — https://www.bmfsfj.de/blob/94130/bc0479bf5f54e5d798720b32f9987bf2/kinderlose-frauen-und-maenner-ungewollte-oder-gewollte-kinderlosigkeit-im-lebenslauf-und-nutzung-von-unterstuetzungsangeboten-studie-data.pdf
2.Bundesgesetzblatt, Ge­setz zur Re­ge­lung des Rechts auf Kenntnis der Ab­stam­mung bei he­te­ro­loger Ver­wen­dung von Samen (2017) — https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl117s2513.pdf%27%5D__1559661113027
3. Bun­des­ärz­te­kammer, Richt­linie zur Ent­nahme und Über­tra­gung von mensch­li­chen Keim­zellen im Rah­mender as­sis­tierten Re­pro­duk­tion (2018) — https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/RL/Ass-Reproduktion_Richtlinie.pdf