Kinderwunschbehandlung: Finanzielle Unterstützung
Steuerminderung
Wer in Deutschland ein Einkommen erhält, muss dieses in der Regel versteuern. Die vom Finanzamt errechnete Einkommensteuer kann dann möglicherweise aufgrund von außergewöhnlichen Belastungen verringert werden.
Was sind “außergewöhnliche Belastungen” und: Zählt mein Kinderwunsch dazu?
Außergewöhnliche Belastung sind gemäß §§ 33 ff. EStG finanzielle Härten, die einem normalen Steuerpflichtigen mit vergleichbarem Einkommen, Vermögen und Familienstand zwangsläufig nicht entstehen. Es geht um Belastungen, denen er sich etwa aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht entziehen kann, weil er um diese notwendigerweise nicht „drum herum kommt“. Genauer sind es also Umstände, die manche Menschen erleiden, andere im Regelfall aber nicht.
Zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören auch besondere Krankheitskosten, wenn sie nicht dem Durchschnitt der Steuerpflichtigen entstehen. Die Beispiele dafür können dabei sehr unterschiedlich aussehen und sind auch auf Kinderwunschbehandlungen übertragbar.
Im Antragsformular können eben jene Behandlungen steuermindernd angeführt werden. Von den geltend gemachten Belastungen werden vom Finanzamt aber nicht die gesamten 100% der Kosten anerkannt, weil dem Steuerpflichtigen zugemutet wird, einen Teil selbst zu tragen- im Einzelfall unter Umständen 1 bis 7% der Gesamtbelastung. Das bedeutet für Dich, dass ein kleiner Teil selbst bei Anerkennung Deines Falls nicht übernommen wird.
Der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nach sind die Kosten für die Kinderwunschbehandlung nämlich grundsätzlich von der Steuer absetzbar. Grundvoraussetzung ist hier allerdings, dass sich die Kosten auf eine in Deutschland erlaubte „medizinisch notwendige Heilbehandlung“ beziehen. Eizellspenden oder Leihmutterschaft zählen beispielsweise nicht zu den erlaubten Behandlungen. Dem Gericht geht es ansonsten nicht darum, gesellschaftliche Gesichtspunkte und Lebensmodelle zu bewerten, sondern um tatsächlich entstandene finanzielle Belastungen durch Krankheitskosten (im Sinne des Steuerrechts).
Es spielt dabei daher keine Rolle, ob Du in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebst oder Single bist, sondern um die außergewöhnliche Belastung, die Du (z.B. durch unerfüllten Kinderwunsch) erlebst.
Vergleich Steuerrecht vs. Krankenkassenrecht
Die starren Voraussetzungen im gesetzlichen Krankenkassenrecht § 27a SGB V werden im Falle des Steuerrechts nicht beachtet und vom Bundesfinanzhof aufgelockert. Anders als bei der Regelung der Krankenkassen, können nun auch unverheiratete Paare ihre Kosten für eine künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Außerdem können Steuern auch bei Behandlungen mit einer Samenspende abgesetzt werden. Dies gilt allerdings nur für die homologe Insemination, also wenn die Samen des Partners verwendet werden. Seit 2017 kann auch eine Frau Behandlungskosten für eine IVF oder ICSI als Kinderwunschbehandlung von den Steuern absetzen lassen, wenn sie in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt.
Der Grund dafür ist letztendlich, dass nicht die gewählte Lebensart entscheidend sein soll, sondern die Frage nach der Einschränkung, die jemand erfährt.
Finanzielle Unterstützung der künstlichen Befruchtung durch Bundesländer
Seit der Gesundheitsreform 2004 ist es so, dass gesetzlich-versicherte Paare 50% ihrer Behandlungskosten für eine Kinderwunschbehandlung selbst tragen müssen. Aufgrund dessen gibt es nun die Möglichkeit, eine finanzielle Förderung aus der Kasse der Familienministerien von Bund und mehreren Ländern zu erhalten. Hierzu hat der Bund eine Bundesrichtlinie erlassen.
Ziel der finanziellen Unterstützung einer künstlichen Befruchtung
Im Grundsatz soll erreicht werden, dass der Eigenanteil der Paare durch eine Förderung des Bundeslandes und des Bundes von 50% auf bis zu 25% reduziert wird. Die Gewährung der finanziellen Unterstützung durch den Bund hängt aber davon ab, ob das Bundesland, in dem das betroffene Paar ihren Hauptwohnsitz hat, ebenfalls eine rechtliche Grundlage zur finanziellen Unterstützung der Paare erlassen hat.
Bundesländer, die eine künstliche Befruchtung finanziell unterstützen:
- Mecklenburg-Vorpommern
- Brandenburg
- Berlin
- Thüringen
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Niedersachsen
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
Voraussetzung für eine finanzielle Unterstützung durch die Bundesländer
Da die Bundesländer rechtlich eigenständig sind, haben sie zum Teil unterschiedliche Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung und Höhe der Leistungen geschaffen. Diese können hier nicht sämtlich aufgeführt werden, weshalb auf diese Förder-Check-Seite verwiesen wird.
Betroffene Paare können dabei nur dann eine finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie eine Kinderwunschpraxis in dem Bundesland auswählen, das finanziell fördert und es um eine IVF- oder ICSI-Behandlung geht. Relevant sind nur die ersten vier Behandlungen. Das Paar muss miteinander verheiratet sein oder in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben. Da ausschließlich die eigenen Ei- und Samenzellen verwendet werden müssen, werden Behandlungen mit einer Samenspende nicht berücksichtigt. Entsprechend wird auch kein gleichgeschlechtliches Paar eine finanzielle Unterstützung erhalten. Das Alter des Paares ist entscheidend. Beide müssen älter als 25 Jahre als sein, wobei die Frau nicht älter als 40 Jahre und der Mann nicht älter als 50 Jahre sein darf.
Sollten Sie sich außerdem für das Thema der Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung durch die Krankenkasse interessieren, können Sie dem Link folgen.
Über Fertilly
Wir bei Fertilly haben es uns zur Aufgabe gemacht, Paare (homo- und heterosexuell) und Singles auf dem Weg zur Erfüllung ihres Kinderwunsches zu begleiten. Dabei ist es uns wichtig Transparenz im Bereich der Angebote zum Thema Kinderwunsch zu schaffen, Informationen und Wissen zu den Themen Schwangerschaft und Fruchtbarkeit zu vermitteln und Dir und Euch dabei zu helfen, die am besten passende Kinderwunschklinik zu finden. Durch Kooperationen mit erstklassigen Kinderwunschzentren in Deutschland und im Ausland werden Anfragen über Fertilly bevorzugt behandelt. Somit umgehen unsere Patientinnen und Patienten die sonst meist langen Wartezeiten und kommen schneller an ihr Ziel.
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