Pu­blished: 30. July 2021 | Up­dated: 19. De­cember 2023 Author: Jenia Chor­naya | Re­viewed by Chris­toph Müller-Gun­trum

Les­bi­sche Paare mit Kin­der­wunsch

Mög­lich­keiten der Be­hand­lung

Die me­di­zi­ni­sche Be­hand­lungs­me­thode für ein les­bi­sches Paar ist die Be­fruch­tung mit einem fremden Samen. Ob er von einem pri­vaten Spender oder aus einer Sa­men­bank kommt, hängt dabei von den per­sön­li­chen Um­ständen und Wün­schen der künf­tigen El­tern ab.

Wünschst Du Dir eine an­onyme Spende? Oder ist die Be­tei­li­gung des Spen­ders am Leben des Kindes nicht aus­ge­schlossen? Diese Fragen sollten im Vor­feld aus­führ­lich be­spro­chen werden.

Au­ßerdem gibt es die so­ge­nannte ROPA-Me­thode („Re­cep­tion of Oo­cytes from Partner“), bei der sich beide Part­ne­rinnen an der Schwan­ger­schaft be­tei­ligen und ihr bio­lo­gi­sches Erbgut an das ge­mein­same Kind wei­ter­geben.

Dabei wird die Ei­zelle einer Part­nerin mit dem Samen eines Spen­ders be­fruchtet, und in den Körper der an­deren Part­nerin ein­ge­setzt. Ein­fa­cher ge­sagt han­delt es sich bei dieser Me­thode um eine Ei­zell- und Sa­men­spende an die Frau, welche die Schwan­ger­schaft durch­führt. Als recht­liche Mutter gilt zu­nächst nur die Frau, die das Kind aus­ge­tragen und zur Welt ge­bracht hat.

junges lesbisches Paar

Die Ge­set­zes­lage für les­bi­sche Paare mit Kin­der­wunsch

Das Em­bryo­nen­schutz­ge­setz stellt in Deutsch­land den recht­li­chen Rahmen für die Re­pro­duk­ti­ons­me­dizin dar, laut wel­chem so­wohl die Ei­zell­spende als auch die Leih­mut­ter­schaft rechts­widrig sind. Somit ist die ROPA-Me­thode für les­bi­sche Paare aus­schließ­lich im Aus­land mög­lich.

An­ders als bei der Ei­zell­spende, ist die Sa­men­spende und In­se­mi­na­tion bei les­bi­schen Paaren mit Kin­der­wunsch hier­zu­lande nicht aus­drück­lich ver­boten. Al­ler­dings: Kommt es zu einem Streit­fall, gilt prin­zi­piell der­je­nige als Vater, der die Schwan­ger­schaft ver­ur­sacht hat. Bei einer Sa­men­spende wäre das in erster In­stanz der Spender oder der be­han­delnde Arzt. Daher muss man vor einer mög­li­chen Be­hand­lung zu­al­ler­erst einmal die recht­liche Grund­lage der El­tern­schaft klären, auch für einen et­wa­igen Streit­fall in der Zu­kunft. Weiter kann in einer les­bi­schen Be­zie­hung die Part­nerin der Mutter das Kind ad­op­tieren, al­ler­dings erst nach der Ge­burt.

Für wei­tere Zweifel sorgt die von der Bun­des­ärz­te­kammer ver­öf­fent­lichte Richt­linie zur “as­sis­tierten Re­pro­duk­tion”, die den Kin­der­wunsch­kli­niken und Sa­men­banken un­ver­bind­lich emp­fiehlt, nur he­te­ro­se­xu­elle Paare zu be­han­deln.

Aus Angst vor fi­nan­zi­eller Ver­ant­wor­tung weisen daher viele Kin­der­wunsch­zen­tren und Sa­men­banken les­bi­sche Paare mit Kin­der­wunsch als Pa­ti­enten ab, so­dass diese meis­tens auf Hilfe im Aus­land an­ge­wiesen sind.

Doch trotz der lü­cken­haften Ge­set­zes­lage gibt es auch in Deutsch­land ei­nige we­nige Kin­der­wunsch­kli­niken, die les­bi­sche Paare mit Kin­der­wunsch be­raten und be­han­deln. Diese bieten auch eine aus­führ­liche Be­ra­tung zu den Kosten, der Spen­der­aus­wahl und Her­aus­for­de­rungen, auf die sich ein les­bi­sches Paar mit Kin­der­wunsch ge­fasst ma­chen sollte.

zwei junge Frauen

 

Über Fer­tilly

Wir bei Fer­tilly haben es uns zur Auf­gabe ge­macht, Paare (homo- und he­te­ro­se­xuell) und Sin­gles auf dem Weg zur Er­fül­lung ihres Kin­der­wun­sches zu be­gleiten. Dabei ist es uns wichtig Trans­pa­renz im Be­reich der An­ge­bote zum Thema Kin­der­wunsch zu schaffen, In­for­ma­tionen und Wissen zu den Themen Schwan­ger­schaft und Frucht­bar­keit zu ver­mit­teln und Dir und Euch dabei zu helfen, die am besten pas­sende Kin­der­wunsch­klinik zu finden. Durch Ko­ope­ra­tionen mit erst­klas­sigen Kin­der­wunsch­zen­tren in Deutsch­land und im Aus­land werden An­fragen über Fer­tilly be­vor­zugt be­han­delt. Somit um­gehen un­sere Pa­ti­en­tinnen und Pa­ti­enten die sonst meist langen War­te­zeiten und kommen schneller an ihr Ziel.

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