Was kosten Kin­der­wunsch­be­hand­lungen in Deutsch­land?

Wenn es mit der Schwangerschaft auf natürliche Weise nicht so recht funktionieren möchte, bedeutet das noch lange nicht, dass alle Hoffnung verloren ist.

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Ein rosa Kreis auf weißem Hintergrund.
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Inhaltsverzeichnis

Wenn es mit der Schwan­ger­schaft auf na­tür­liche Weise nicht so recht funk­tio­nieren möchte, be­deutet das noch lange nicht, dass alle Hoff­nung ver­loren ist. In der heu­tigen Zeit gibt es viele ver­schie­dene Mög­lich­keiten zur Be­hand­lung von Kin­der­lo­sig­keit. Welche Kin­der­wunsch­be­hand­lungen für ein Paar am viel­ver­spre­chendsten sind, hängt vor allem von der Ur­sache der Un­frucht­bar­keit ab. Daher sollte die Be­hand­lung immer in­di­vi­duell auf die ei­genen Be­dürf­nisse ab­ge­stimmt werden. In diesem Ar­tikel er­klären wir Dir, welche Be­hand­lungs­arten es gibt und wie hoch die Kosten von Kin­der­wunsch­be­hand­lungen in Deutsch­land sind. 

Welche Kin­der­wunsch­be­hand­lungen gibt es?

Es gibt eine Viel­zahl von Kin­der­wunsch­be­hand­lungen, die Paaren helfen können, ihren Kin­der­wunsch zu er­füllen. Von ein­fa­chen Me­thoden wie der Zy­klus­op­ti­mie­rung und Hor­mon­the­rapie bis hin zu kom­ple­xeren Ver­fahren wie der In-vitro-Fer­ti­li­sa­tion und der In­tra­zy­to­plas­ma­ti­schen Sper­mi­en­in­jek­tion bieten diese Be­hand­lungen un­ter­schied­liche Mög­lich­keiten und Er­folgs­chancen, je nach Ur­sache der Un­frucht­bar­keit. Fol­gende Be­hand­lungs­me­thoden stehen in der Regel zur Aus­wahl:

 

  • Zy­klus­op­ti­mie­rung und Hor­mon­the­rapie
  • In­trau­te­rine In­se­mi­na­tion (IUI)
  • In-vitro-Fer­ti­li­sa­tion (IVF)
  • In­tra­zy­to­plas­ma­ti­sche Sper­mi­en­in­jek­tion (ICSI)
  • In-vitro-Ma­tu­ra­tion (IVM)
  • In­tra­tu­barer Ga­me­ten­transfer (GIFT)
  • Testikuläre/epididymale Sper­mi­en­ex­trak­tion (TESE/MESA)

 

Jede der Me­thoden bietet un­ter­schied­liche Er­folgs­raten und Preise, daher ist es wichtig, sich ein­ge­hend zu in­for­mieren und eine gute Be­ra­tung von Spe­zia­listen in An­spruch zu nehmen, um die beste Op­tion zu finden. 

Was kostet eine künst­liche Be­fruch­tung?

Es gibt ver­schie­dene Mög­lich­keiten der künst­li­chen Be­fruch­tung, die un­ter­schied­lich teuer sind. Ge­ne­rell ist die in­trau­te­rine In­se­mi­na­tion (IUI) mit Kosten zwi­schen 300 und 900 Euro am güns­tigsten. Die ge­naue Höhe der Be­hand­lungs­kosten hängt unter an­derem davon ab, wie viele Un­ter­su­chungen er­for­der­lich sind, um den op­ti­malen Zeit­punkt für die Be­fruch­tung zu be­stimmen. 

 

Im Ge­gen­satz zur IUI, ist eine IVF we­sent­lich teurer. Die Preise liegen hier bei etwa 3.000 bis 4.000 Euro pro Be­hand­lungs­zy­klus. Die teu­erste Me­thode der künst­li­chen Be­fruch­tung ist die in­tra­zy­to­plas­ma­ti­sche Sper­mi­en­in­jek­tion – die Preise für einen ICSI-Zy­klus fangen bei rund 4.000 Euro an und können schnell auf bis zu 6.000 Euro steigen, zu­sätz­lich zu den Kosten für be­nö­tigte Me­di­ka­mente.

Kos­ten­be­tei­li­gung bei ge­setz­lich Ver­si­cherten

Als ge­setz­lich Ver­si­cherter kannst du unter be­stimmten Vor­aus­set­zungen er­warten, dass deine Kran­ken­kasse die Hälfte der an­fal­lenden Kosten für eine Kin­der­wunsch­be­hand­lung über­nimmt. Diese Re­ge­lung ba­siert auf §27a des So­zi­al­ge­setz­bu­ches V. Um An­spruch auf Kos­ten­über­nahme zu haben, müssen fol­gende Vor­aus­set­zungen er­füllt sein:

 

  • Die Frau ist zwi­schen 25 und 40 Jahre alt
  • Der Mann ist nicht älter als 50 Jahre
  • Das Paar ist ver­hei­ratet


Die Leis­tungen der ge­setz­li­chen Kran­ken­kassen können sich von Fall zu Fall er­heb­lich un­ter­scheiden. Ei­nige Kassen er­statten zum Bei­spiel frei­willig die Be­hand­lungs­kosten über den Leis­tungs­ka­talog hinaus oder sind fle­xi­bler bei der Al­ters­grenze für Männer und Frauen. Falls be­stimmte An­for­de­rungen nicht er­füllt werden, kann es trotzdem Sinn ma­chen, sich di­rekt bei der Ver­si­che­rung zu in­for­mieren und ge­ge­be­nen­falls über einen Wechsel der Kran­ken­kasse nach­zu­denken.

Wann über­nimmt die GKV die Kosten auch für ge­setz­lich Ver­si­cherte nicht?

Selbst wenn Du ge­setz­lich ver­si­chert bist, kann es vor­kommen, dass Deine Kran­ken­kasse die Kosten der Kin­der­wunsch­be­hand­lung je nach Fall nicht er­stattet und Du diese als Selbstzahler*in tragen musst. In fol­genden Fällen über­nehmen die meisten Kran­ken­kassen die Kosten für Kin­der­wunsch­be­hand­lungen nicht: 

 

Nicht ver­hei­ratet: Wenn Paare nicht ver­hei­ratet sind, über­nimmt die GKV in der Regel keine Kosten für die Kin­der­wunsch­be­hand­lung.

 

Alter der Frau oder des Mannes: Wenn die Frau über 40 Jahre alt oder der Mann über 50 Jahre alt ist, wird der Be­trag nor­ma­ler­weise nicht von der GKV über­nommen.

 

An­zahl der Zy­klen: Ab dem 9. Be­hand­lungs­zy­klus einer In­se­mi­na­tion ohne vor­he­rige hor­mo­nelle Sti­mu­la­tion oder ab dem 4. Zy­klus einer In­se­mi­na­tion mit hor­mo­neller Sti­mu­la­tion gehen die Kosten in der Praxis zu Lasten der Patient*innen.

 

An­zahl der IVF- oder ICSI-Zy­klen: Ab dem 4. Be­hand­lungs­zy­klus einer IVF- oder ICSI-Be­hand­lung müssen ge­setz­lich Ver­si­cherte die Kosten selbst tragen.

 

Vor­he­rige Ste­ri­li­sa­tion: Wenn in der Ver­gan­gen­heit eine me­di­zi­nisch nicht in­di­zierte Ste­ri­li­sa­tion durch­ge­führt wurde, über­nimmt die GKV in der Regel keine Kosten für eine wei­tere Kin­der­wunsch­be­hand­lung.

 

Sa­men­spende: Wenn eine Sa­men­spende not­wendig ist, werden die Kosten nor­ma­ler­weise nicht von der GKV er­stattet.

 

Es kommt also häufig vor, dass ge­setz­lich Ver­si­cherte die Kosten für künst­liche Be­fruch­tungen, eine IVF oder an­dere Kin­der­wunsch­be­hand­lungen aus ei­gener Ta­sche tragen müssen.

Welche staat­li­chen Zu­schüsse gibt es bei einer künst­li­chen Be­fruch­tung?

Das Bun­des­fa­mi­li­en­mi­nis­te­rium ist be­strebt, allen Paaren mit un­er­fülltem Kin­der­wunsch die Mög­lich­keit zu geben, ihren Wunsch nach einem ei­genen Kind zu ver­wirk­li­chen. Um sich diesen Wunsch zu er­füllen, können Paare eine An­trag­stel­lung auf staat­liche Un­ter­stüt­zung für ihre Kin­der­wunsch­be­hand­lung ein­rei­chen. Dafür stellen Bund und Länder ge­meinsam die fi­nan­zi­ellen Mittel zur Ver­fü­gung. Die Be­din­gungen und die Höhe der fi­nan­zi­ellen Un­ter­stüt­zung va­ri­ieren je nach Bun­des­land.

 

Die Basis für staat­liche Zu­schüsse bildet die „Richt­linie des Bun­des­mi­nis­te­riums für Fa­milie, Se­nioren, Frauen und Ju­gend über die Ge­wäh­rung von Zu­wen­dungen zur För­de­rung von Maß­nahmen der as­sis­tierten Re­pro­duk­tion“. Al­ler­dings ist die Bun­des­för­de­rung nur dann ver­fügbar, wenn die Bun­des­länder sich mit einem ei­genen Lan­des­för­der­pro­gramm in min­des­tens der glei­chen Höhe be­tei­ligen. Der mög­liche Zu­schuss bzw. die Kos­ten­be­tei­li­gung be­trägt bis zu 25 Pro­zent des nach Ab­rech­nung mit der Kran­ken­kasse ver­blei­benden Ei­gen­an­teils.

Welche Kosten der Kin­der­wunsch­be­hand­lung trägt die Kran­ken­kasse?

Als ge­setz­lich Ver­si­cherter kannst Du von Deiner Kran­ken­kasse er­warten, dass sie sich nach §27a SGB V an Maß­nahmen zur Her­bei­füh­rung einer Schwan­ger­schaft be­tei­ligt. Um diesen An­spruch gel­tend zu ma­chen, musst Du Deiner Ver­si­che­rung vor Be­ginn der Be­hand­lung einen Be­hand­lungs­plan vor­legen. Dieser Plan muss so­wohl die ge­plante The­rapie als auch die zu er­war­tenden Preise der Klinik ent­halten.

 

Im All­ge­meinen über­nimmt die ge­setz­liche Kran­ken­ver­si­che­rung 50 Pro­zent der Be­hand­lungs- und Me­di­ka­men­ten­kosten für die fol­gende An­zahl an Be­hand­lungs­zy­klen:

 

  • 8 Zy­klen einer In­se­mi­na­tion ohne vor­he­rige hor­mo­nelle Sti­mu­la­tion
  • 3 Zy­klen einer In­se­mi­na­tion mit hor­mo­neller Sti­mu­la­tion
  • 3 Zy­klen einer IVF oder ICSI-Be­hand­lung


Diese Be­hand­lungen können auch nach­ein­ander in An­spruch ge­nommen werden, falls die vor­he­rige The­rapie er­folglos war. Es ist al­ler­dings wichtig zu be­achten, dass Du ent­weder die Op­tion einer IVF oder einer ICSI wählen kannst, da beide Be­hand­lungs­arten sich ge­gen­seitig aus­schließen.

Wei­tere fi­nan­zi­elle Un­ter­stüt­zung durch Bund und Länder

Unter be­stimmten Vor­aus­set­zungen hast Du An­spruch auf eine staat­liche För­de­rung für voll­ständig durch­ge­führte Kin­der­wunsch­be­hand­lungen, ge­nauer ge­sagt für die ersten bis vierten Be­hand­lungs­zy­klen von IVF und In­tra­zy­to­plas­ma­ti­scher Sper­mi­en­in­jek­tion (ICSI). Der För­der­be­trag kann bis zu 25 Pro­zent des Ei­gen­an­teils be­tragen, der nach Ab­rech­nung mit der Ver­si­che­rung ver­bleibt.

 

Es ist wichtig zu be­achten, dass die ge­nauen Kon­di­tionen und Re­ge­lungen be­züg­lich der För­de­rung von Be­hand­lungen bei Deiner Kran­ken­ver­si­che­rung und in Deinem Bun­des­land va­ri­ieren können. Daher soll­test Du Dich vor Be­ginn der Be­hand­lung genau über die mög­li­chen Zu­schüsse und Be­din­gungen in­for­mieren. Du kannst Dich dafür zum Bei­spiel un­ver­bind­lich an ein Kin­der­wunsch­zen­trum in Deiner Nähe wenden.

Kos­ten­über­nahme bei ein­zelnen Be­hand­lungen

Die Kosten der Er­fül­lung eines Kin­der­wunschs werden von den ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rungen als Be­hand­lung für das Paar be­trachtet und auf beide Partner auf­ge­teilt. Die Kran­ken­kasse der Frau über­nimmt zum Teil die Be­hand­lungs­kosten, die bei ihr ent­stehen, bei­spiels­weise das Geld für die ärzt­liche Be­ra­tung vor der Be­hand­lung und die Kosten im Labor. Im Ge­gen­satz dazu ist die Kran­ken­kasse des Mannes für die Kosten zu­ständig, die wäh­rend der Be­hand­lung bei ihm an­fallen. Dar­unter zählen zum Bei­spiel für die ärzt­liche Be­ra­tung vor einer ICSI-Be­hand­lung und ge­ge­be­nen­falls wei­tere Be­ra­tungen. Nach­fol­gend fin­dest Du eine Auf­lis­tung der Kos­ten­über­nahme für die ein­zelnen Be­hand­lungs­arten.

 

Sa­men­über­tra­gung ohne Hor­mon­prä­pa­rate: Bei der Sa­men­über­tra­gung be­zahlen die ge­setz­li­chen Kran­ken­kassen die Hälfte der Kosten für bis zu 8 Be­hand­lungen, wenn der Zy­klus nicht durch Hor­mon­prä­pa­rate sti­mu­liert wird.

 

Sa­men­über­tra­gung mit Hor­mon­be­hand­lung: Wenn vor der Be­fruch­tung eine hor­mo­nelle Sti­mu­la­tion durch­ge­führt wird, über­nehmen die Kran­ken­kassen die Hälfte der Kosten von bis zu drei Be­hand­lungen.

 

Sa­men­über­tra­gung mit Spen­der­samen: Die Kosten werden in der Regel weder von einer ge­setz­li­chen noch einer pri­vaten Kas­sen­leis­tung ge­deckt.

 

IVF und ICSI: Bei einer IVF- oder ICSI-Be­hand­lung zahlen die ge­setz­li­chen Kran­ken­kassen in der Praxis die Hälfte der Kosten für bis zu drei Be­hand­lungen. 

 

IV­F/ICSI-Be­hand­lung mit Spen­der­samen: Die Kosten für eine IV­F/ICSI-Be­hand­lung mit Spen­der­samen werden weder von den ge­setz­li­chen noch von den pri­vaten Kran­ken­kassen über­nommen.

 

Wei­tere Ver­fahren: In der Regel musst du ei­gene fi­nan­zi­elle Mittel für Ver­fahren wie das Ein­frieren von Samen- und be­fruch­teten Ei­zellen auf­bringen. Das gilt auch für be­stimmte Be­hand­lungs­me­thoden wie Pol­kör­per­dia­gnostik oder As­sisted Hat­ching. Al­ler­dings be­tei­ligen sich die meisten Kran­ken­kassen an ope­ra­tiven Ver­fahren zur Ge­win­nung von Sa­men­zellen wie TESE oder MESA.

Wie viele Kosten einer IVF werden von der pri­vaten Kran­ken­ver­si­che­rung über­nommen?

Die Re­ge­lungen der pri­vaten Kran­ken­kassen können sehr un­ter­schied­lich sein. Damit die IVF-Kosten zum Teil über­nommen werden, muss bei Dir eine or­ga­ni­sche Ur­sache für die Un­frucht­bar­keit nach­ge­wiesen werden. Wenn keine kon­krete Ur­sache fest­ge­stellt werden kann, ist die Kran­ken­kasse in der Praxis nicht ver­pflichtet, die Kosten für die Be­hand­lung zu tragen.

 

Es gibt nor­ma­ler­weise keine Al­ters­grenzen und auch keine pau­schale Vor­gabe für die An­zahl der Ver­suche, es sei denn, es wurde im Ver­si­che­rungs­ver­trag an­ders ver­ein­bart. Daher ist es vor Be­ginn einer Be­hand­lung wichtig, mit Deiner pri­vaten Kran­ken­kasse die Kos­ten­über­nahme für die ein­zelnen Be­hand­lungen zu klären.

Selbst­zahler: Wie viel kostet eine IVF-Be­hand­lung in Deutsch­land?

Wenn Du eine IVF-Be­hand­lung als Selbst­zahler in Deutsch­land durch­führst, liegen die Kosten durch­schnitt­lich zwi­schen 3.000 und 4.000 Euro pro Zy­klus. Dazu kommen die Kosten für Me­di­ka­mente, die ab­hängig von der Ei­zell­re­serve und dem Alter zwi­schen 700 und 1500 Euro be­tragen. Bitte be­achte, dass es sich bei diesen An­gaben nur um Durch­schnitts­preise han­delt und Deine in­di­vi­du­ellen Kosten für eine künst­liche Be­fruch­tung er­heb­lich davon ab­wei­chen können.

Was kostet eine künst­liche Be­fruch­tung für Selbst­zahler?

Die Kosten für eine künst­liche Be­fruch­tung als Selbst­zahler können je nach ge­wähltem Ver­fahren stark va­ri­ieren. Eine in­trau­te­rine In­se­mi­na­tion (IUI) ist mit Kosten zwi­schen 300 und 900 Euro am Güns­tigsten, wäh­rend Du bei einem ICSI-Zy­klus als Selbst­zahler zu­sätz­lich zu den Me­di­ka­men­ten­kosten etwa mit Kosten zwi­schen 4.000 und 6.000 Euro rechnen musst. Es ist zudem wahr­schein­lich, dass meh­rere Zy­klen er­for­der­lich sind, um eine er­folg­reiche Schwan­ger­schaft her­bei­zu­führen. 

Alle Preise für Kin­der­wunsch­be­hand­lungen im Über­blick

Die Preise für Kin­der­wunsch­be­hand­lungen können je nach Art der Be­hand­lung und dem ge­wählten Kin­der­wunsch­zen­trum stark va­ri­ieren. Nach­fol­gend fin­dest Du eine Preis­über­sicht für Kin­der­wunsch­be­hand­lungen in Deutsch­land. Es han­delt sich bei diesen An­gaben al­ler­dings nur um Durch­schnitts­preise, so­dass Deine in­di­vi­du­ellen Kosten sehr un­ter­schied­lich aus­fallen können.

 

  • Zy­klus­op­ti­mie­rung und Hor­mon­the­rapie – ca. 800 bis 1.200 Euro
  • In­trau­te­rine In­se­mi­na­tion (IUI) – ca. 300 bis 900 Euro
  • In-vitro-Fer­ti­li­sa­tion (IVF) – ca. 3.000 bis 4.000 Euro
  • In­tra­zy­to­plas­ma­ti­sche Sper­mi­en­in­jek­tion (ICSI) – ca. 4.000 bis 6.000 Euro
  • In-vitro-Ma­tu­ra­tion (IVM) – ca. 1.500 bis 1.800 Euro
  • In­tra­tu­barer Ga­me­ten­transfer (GIFT) – ca. 1.500 Euro
  • Testikuläre/epididymale Sper­mi­en­ex­trak­tion (TESE/MESA) – ca. 800 bis 1.500 Euro
  • Sa­men­spende – ca. 300 bis 900 Euro


Für eine ge­naue Preis­aus­kunft kannst Du Dich gerne für ein kos­ten­freies und un­ver­bind­li­ches Be­ra­tungs­ge­spräch an uns wenden. Wir be­gleiten Dich von der ersten Be­ra­tung bis hin zur Schwan­ger­schaft und helfen Dir dabei, Deine Kin­der­wunsch zu er­füllen.

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